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Dieses Thema hat 6 Antworten
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Gero Offline




Beiträge: 2.747

04.11.2008 12:44
#1 RE: strittige Wörter - AUSDIEN Zitat · Antworten
AUSDIEN - lt. Schiedsspruch Stand 03.11.2008 ist dies eine zulässige Ableitung. Doch ganz so einfach ist der Fall nicht, da der Universalduden hier eine Einschränkung angibt, die im RD fehlt: das Verb ist nur als Partizip II bzw. in Verbindungen mit haben zu verwenden: er hat ausgedient, die ausgedienten Stiefel.

Grundproblem: einmal weicht man zur Belegung "exotischer" Zeitformen gerne auf den UD aus (gleissen - gliss), ein anderes Mal verweigert man sich hier diesem Medium. Solch x-beliebiges Vorgehen ist mir fremd.

M.E. kommt man ohne Zuhilfenahme des UD (ich oute mich als UD-Fan!) nicht aus, denn der RD ist nun mal ein Rechtschreibduden und kein Kompendium für alle möglichen grammatikalischen Zweifelsfragen. Ich habe die Formen AUSDIEN, AUSDIENE, AUSDIENDEND etc. aus dem dic gestrichen und die Wörter mal in der Datei "strittige Wörter" zwischengelagert. Es bleibt sehr zu hoffen, dass die angedachte EDV-Lösung zur Behandlung von solchen strittigen Wörtern umsetzbar ist. Im dic. verbleiben daher nur die Partizip 2-Formen, die beiden Infinitivformen sowie der aus dem einfachen Infinitiv abgeleitete Genitiv AUSDIENENS

Gero

Ach ja, fast hätt ich es vergessen: die durchaus hohen Trefferquoten beim googeln z. B. für ausdienten sind mit äußerster Vorsicht zu genießen ...
Gero Offline




Beiträge: 2.747

18.10.2009 09:11
#2 RE: strittige Wörter - AUSDIEN Zitat · Antworten

ein Jahr später:

die starke Beugung von GLEISSEN gilt mittlerweile als nicht mehr zulässig, es wird auf das Addendum zum aktuellen Turnierreglement verwiesen.

Der UD schreibt:

ausdienen <sw. V.; hat; nur im 2. Part. u. in den mit »haben« gebildeten Zeitformen>:

1. (veraltend) seine Militärzeit beenden: ein ausgedienter Offizier.

2. (ugs.) unbrauchbar werden: diese Schuhe haben ausgedient.



auch Bertelsmann schreibt:

aus|die|nen [V.1; o. Obj.; nur im Part. Perf. üblich] 1 aus dem Dienst ausscheiden 2 sich abnutzen; die Stiefel haben nun ausgedient; vgl. ausgedient

Der RD deutet diese Einschränkung zumindest an, da er bei ausdienen auf ausgedient verweist. Insofern steht die Gültigkeit von ausdien ff. auf sehr schwachen Füßen. Im Wörterbuch sind sie als problematische Befürwortungen "zwischengelagert". Streng genommen dürften sie eigentlich gar nicht mehr aufgeführt werden.

Vektor Offline



Beiträge: 1.049

18.10.2009 13:43
#3 RE: strittige Wörter - AUSDIEN Zitat · Antworten

ja, wirklich ein schwieriger Fall.

Immerhin findet man (wenn auch in nur sehr geringem Maße) Verwendung der zweifelhaften "ausdienen"-Formen:

Aus einem Schweizer Gemeinderatsprotokoll:
"Von der GPK sei seinerzeit verlangt worden, dass der Landrover aus dem Fahrzeugpark der Stadt ausscheide. Wenn der Landrover nur noch ausdiene[,] sei das nicht so schlimm,
aber es dürfe daraus kein Recht auf Ersatz abgeleitet werden."

Und aus Pressemeldungen des Europäischen Parlaments:
"Er hoffe, daß die Schnecke als Symbol ausdiene und in der Zukunft wieder die Post abgehen werde."


Mein Sprachgefühl bejaht diese (zugegebenermaßen seltene) Nutzung.
Insofern bleibt die "Formalprüfung". In der Regel gibt der RD an, wenn nur Partizipformen möglich sind - kann man das Fehlen dieser Einschränkung als Aussage werten?

Ich denke, "problematische Befürwortung" trifft es ganz gut.

Gero Offline




Beiträge: 2.747

14.01.2010 21:25
#4 RE: strittige Wörter - AUSDIEN Zitat · Antworten

Es kommt, wie ich es fast befürchtet habe:

auch der große Duden führt zu ausdienen aus:

au}s|die|nen <sw. V.; hat; nur im 2. Part. u. in den mit haben gebildeten Zeitformen>: 1. (veraltend) seine Militärzeit beenden: im Juli hat er ausgedient; ein ausgedienter Offizier. 2. (ugs.) unbrauchbar werden: diese Schuhe haben ausgedient; in einer Schuhschachtel fanden sich einige ausgediente ... Glühbirnen (Grass, Blechtrommel 445).

© 2000 Dudenverlag

Im Turnierreglement wird beispielsweise zu Fersengeld folgendes ausgeführt:

Das gWD ist ebenfalls hilfreich hinsichtlich eingeschränkter Beugungsformen. Beispiel: beim Stichwort „Fersengeld“ ist dort erläutert, dass es nur in der Wendung „Fersengeld geben“ benutzt wird. Eine Beugung ist daher unzulässig.

Der Eintrag im RD lautet für Fersengeld lediglich:
Fer|sen|geld; Fersengeld geben (scherzh. für fliehen)

Der Eintrag im RD lautet für ausdienen:
au}s|die|nen vgl. ausgedient

Gero Offline




Beiträge: 2.747

16.06.2010 19:36
#5 RE: strittige Wörter - AUSDIEN Zitat · Antworten

ausdienen wird neben dem Stichworteintrag künftig nur noch als Partizip 2 statthaft sein: ausgedient, ausgediente, ausgedientem ...

Dies wird den mir zugänglichen Informationen nach zu urteilen auch "in Bälde" offiziell werden.


Download: Geros Superdic, was sonst! | Discussion: Forum | News: Twitter | ... und im übrigen bin ich der Meinung, dass Wordfinder beim online-Spiel pfui sind!

Vektor Offline



Beiträge: 1.049

22.06.2010 09:17
#6 RE: strittige Wörter - AUSDIEN Zitat · Antworten

Wie gut, dass die Bälde noch nicht Gegenwart geworden ist: In Düsseldorf konnte ich das Wort (das mir aufgrund der hiesigen Diskussion speziell im Gedächtnis war) in einer der umstrittenen Beugungsformen als Bingo nutzen. ;-)

Gero Offline




Beiträge: 2.747

22.06.2010 12:32
#7 RE: strittige Wörter - AUSDIEN Zitat · Antworten

Hm, ist das denn ein moralisch einwandfreier Bingo?


Gero


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