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Dieses Thema hat 5 Antworten
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Gero Offline




Beiträge: 2.747

15.12.2010 18:54
Rückbuchung für RÜCKBUCH & Co Zitat · Antworten

Hier wieder mal ein Beispiel, wie wichtig es ist, dass Wortlisten mit dem UD abgeglichen werden:

RD:
rückbuchen; der Betrag wurde rückgebucht

UD / GWD:
rückbuchen <sw. V.; hat; nur im Inf. u. 2. Part. gebr.> (Kaufmannsspr.): stornieren

Demnach sind nur RÜCKBUCHEN(s) und RÜCKGEBUCHT, RÜCKGEBUCHTE ff. RÜCKZUBUCHEN gültig. Die anderen Flexionen sind zu stornieren ...

interessant: musst du klicken mich

Nachdem bei rückfragen ein ähnlicher Fall vorlag, kam mir ein Verdacht ... und ich ging ihm nach. Hier das Ergebnis:

RD
rückdatieren; sie hat den Brief rückdatiert; um den Brief rückzudatieren
UD
rückdatieren <sw. V.; hat; nur im Inf. u. 2. Part. gebr.>: nachträglich mit einem früheren Datum versehen.

RD
rückerstatten; die Reisekosten werden ihr rückerstattet; um die Auslagen rückzuerstatten
UD
rückerstatten <sw. V.; hat; nur im Inf. u. 2. Part. gebr.>: jmdm. zurückzahlen, zurückgeben: jmdm. die Reisekosten, Auslagen r.

RD
rückschließen
UD
rückschließen <st. V.; hat; nur im Inf. u. Part. gebr.>: Rückschlüsse ziehen.

RD
fehlt
UD
rückspulen <sw. V.; hat; nur im Inf. u. 2. Part. gebr.>: zurückspulen.


Download: Geros Superdic, was sonst! | Discussion: Forum | News: Twitter | ... und im übrigen bin ich der Meinung, dass Wordfinder beim online-Spiel pfui sind!

Bussinchen Offline




Beiträge: 90

15.12.2010 20:19
#2 RE: Rückbuchung für RÜCKBUCH & Co Zitat · Antworten

Ey, alles mit RÜCK... !!!

linhart Offline




Beiträge: 2.493

16.12.2010 07:49
#3 RE: Rückbuchung für RÜCKBUCH & Co Zitat · Antworten

Warum wohl bei rückschließen nur "Part." steht, während bei den anderen "2. Part." aufscheint?
Ganz kann ich dem U-Duden auch sonst nicht folgen. Was ist so ungewöhnlich an dem Nebensatz "Wenn du mir die Kosten rückerstattest, ...".
Ich bin bloß froh, dass so lange Wörter beim Scrabblen kaum vorkommen.

Vektor Offline



Beiträge: 1.049

16.12.2010 09:13
#4 RE: Rückbuchung für RÜCKBUCH & Co Zitat · Antworten

Das heißt doch, "rückschließend" wäre okay?

Mich überraschen diese Ausschlüsse auch ein wenig; vermutlich verwendet man in den anderen Formen eher "zurück"? Wobei "rückfragen" und "zurückfragen" wohl auch nicht bedeutungsgleich sind ...

verRÜCKt ...

Spannend würde es, wenn es "rück"-Wörter im RD gäbe, die im UD nicht aufgeführt sind (ist wohl nicht der Fall?!). Hätten diese Wörter dann einfach Glück gehabt, dass sie mangels UD-Eintrag nicht beschnitten werden - oder gäbe es dann einen Analogschluss (der allerdings schon durch das fehlende "2." beim "rückschließen" erschwert würde).

linhart Offline




Beiträge: 2.493

16.12.2010 18:31
#5 RE: Rückbuchung für RÜCKBUCH & Co Zitat · Antworten

Ich denke, "rückschließend" ist okay.

Es gibt eine ganze Reihe von "rück"-Wörtern, die im RD, aber nicht im UD stehen:

rückbestätigen
rückblenden
rückführen
rückkehren

Nur bei "rückbestätigen" ist im RD ein interessantes Beispiel angeführt: "ich rückbestätige die Buchung".

Bei den folgenden beiden Wörtern (die auch im RD aufscheinen) ist im UD keine Beugungseinschränkung angegeben:

rückbauen
rückübersetzen

Kann man also (analog zu "rückbestätige") sagen: "Ich rückbaue diese Straße." und "Ich rückübersetze dieses Buch." ?

Gero Offline




Beiträge: 2.747

16.12.2010 20:39
#6 RE: Rückbuchung für RÜCKBUCH & Co Zitat · Antworten

Bei rückblenden sei der Rückgriff auf das GWD gestattet:

rückblenden <sw. V.; hat; nur im Inf. u. 2. Part. gebr.> (Film): zurückblenden.


Rückblenden wird weder bei Canoonet noch bei Wahrig/Bertelsmann als Verb geführt. Canoonet allerdings führt allerdings die beiden Partizipformen rückgeblendet und rückblendend auf.

Rückblendend würde ich persönlich meinen, dass Canoonet hier richtig liegt. Bei rückbestätigen, rückführen und rückkehren gibt Canoonet keine Beugungsbeschränkungen an. Dies ist insofern bemerkenswert, da Canoonet sowohl bei rückspulen, rückerstatten als auch bei rückbuchen mit dem UD konform geht, nicht aber bei rückschließen und rückdatieren.

Rückbestätigen wird auch im GWD geführt.


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