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 Grundsatzentscheidungen
Bussinchen Offline




Beiträge: 90

09.10.2011 21:29
Großer Anfangsbuchstabe bei Lemmata im L&S - Handhabung im latin.dic Zitat · Antworten

Grundsatzentscheidung zur Handhabung der Lemmata, die im L&S mit großem Anfangsbuchstaben geschrieben werden


Eigennamen sind unzulässig.

Allerdings haben Linhart und ich im beiderseitigen Einvernehmen entschieden, dass groß geschriebene Wörter immer dann nicht als Eigennamen einzustufen und somit zulässig sind, wenn im entsprechenden L&S-Artikel eine Bedeutung angegeben ist, die eben keinen Eigennamen darstellt.

Analog zum englischsprachigen Scrabble sind auch von Eigennamen abgeleitete Adjektive unzulässig, wenn in L&S keine andere Bedeutung angegeben ist. Aber wenn ein Eigenname auf Grund einer übertragenen Bedeutung gültig ist, dann sind auch alle davon abgeleiteten Adjektiva gültig.




Zwei konkrete Beispiele

PYLAE

Kălendārĭum (Cal-), ii, n. [id.],
I. a debt-book, account-book, the interest-book of a money-lender ...

Weitere Beispiele:

Eigennamen: Handhabung von Lemmata mit großem Anfangsbuchstaben [generell]

Eigennamen: Welche Wörter sind als Eigennamen zu betrachten? [Einzelfälle]


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