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Dieses Thema hat 16 Antworten
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Bussinchen Offline




Beiträge: 90

25.11.2009 21:39
#16 RE: die mir *ob(ge)legene* Crux Zitat · Antworten

Hm, nein, das habe ich nicht. Aber danke für den Hinweis.
Werde mich demnächst mal eingehender damit beschäftigen und schauen, ob da was Konkretes steht, was meinen Denkansatz widerlegt.

OK, mein Beispiel "glücken/gelingen" mag gemäss §831 GD hinken, weil es sich hierbei leider ausgerechnet um ein intransitives transformatives/telisches Verb handelt, das im Perfekt mit dem Hilfsverb "sein" konstruiert wird. Und "obliegen" ist halt kein transformatives/telisches Verb, so viel steht fest...

Googeln nach den Formen "oblegenen / oblegene":
Für meine Argumentation mag sprechen, dass die allermeisten (aber nicht alle) Substantive, auf die sich "oblegenen / oblegene" bezieht, tatsächlich Verbalsubstantive sind: Leistung - leisten, Pflicht - pflegen, Prüfung - prüfen, Aufgabe - aufgeben, Planung - planen, usw. Und solche Verbalsubstantive stehen einer reinen Infinitivkonstruktion m. E. ziemlich nahe. (siehe meinen Beitrag weiter unten)
Dies soll aber bitte niemand dahingehend interpretieren, dass ich die wenigen Google-Treffer, die sich überhaupt finden, als statistische Grundlage werte. Es könnte - ganz vage ausgedrückt - ein gewisses Indiz für die Richtigkeit meiner Argumentation sein. Das meine ich.

Bussinchen Offline




Beiträge: 90

25.11.2009 22:06
#17 RE: die mir *ob(ge)legene* Crux Zitat · Antworten

Ich gucke gerade in meinem zugegebenermassen uralten Dudenband "Richtiges und gutes Deutsch" (Ausgabe von 1985) unter "obliegen" nach. Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob uns das weiterbringt.

Ich zitiere jetzt nur das, was relevant ist für unsere Diskussion, und zwar die Sätze, die sich auf die unpersönliche Konstruktion beziehen (also nicht auf die zweite Bedeutung mit der persönlichen Konstruktion: Er obliegt der Musik.)

Da stehen nämlich als konkrete Beispielsätze (die Unterstreichungen sind von mir):

Die Beweislast lag vielmehr der Anklagebehörde ob (Rothfels).
Es läge im Gegenteil uns ob, möglichst viele Züge dieser militärischen Entspannung auf deutschem Boden stattfinden zu lassen (Augstein).
Sind ihre Gäste gegangen, so obliegen ihr zumeist noch allerlei gesellschaftliche Pflichten (A. Kolb).

Wie wir sehen, sind also Inanimata in der 3. Person Singular und Plural zulässig. Das heisst, es handelt sich bei "es" in "es ist mir oblegen" nicht um ein formales Subjekt. Es handelt sich also nicht um ein unpersönliches Verb im engeren Sinne (vgl. kriseln, menscheln).

Leider geht mein alter Duden RugD nicht auf die gebeugten Partizipformen ein. Er schreibt aber explizit, dass als Hilfsverb im Perfekt sowohl "sein" als auch "haben" korrekt ist und dass das Verb sowohl als fest als auch als unfest zusammengesetztes Verb gebraucht wird. (obliegt / liegt ob).

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