Hi Gero, wird diese Liste noch aktuell gehalten? Es gibt ja eine ganze Reihe Wörter, die hier nicht mehr hingehören, da sie den Sprung in den RD geschafft haben. Beim Überfliegen finde ich (ungeprüft): HUGO, HYPT, KITS, KYAT, LIKE, LIKT, LYSE, MEGA, MOAI, PYAS, TAGG, SOKO
Interessant ist ja auch, dass man dem Leser jetzt (in der elektronischen Version) offenbar zutraut, das e mit ´ darauf automatisch richtig auszusprechen ...
Zitat von Gero im Beitrag #42 leider liefert der neue RD 28 auch Streichungen. GAGT ist die erste, die mir auffiel. Das trennbare Verb aufgagen fiel dem Rotstift der Dudenredaktion zum Opfer.
Dank eine Hinweises von Hans Linhart fiel auf: "aufgagen" wurde nicht einfach gestrichen, sondern es hat sich nur die Schreibung geändert zu "aufgaggen". Hierdurch neu: GAGG.
Bei den ungültigen Formen ist "ixend" gestrichen, aber auch das "ausixen" muss ja dann aus der Gesamtliste heraus, da es ja dank "ixen" nicht mehr darauf gehört ...
Es ist die Frage, was mit "alle Buchstaben weg hat" gemeint ist ...
Irgenwie erscheint mir sowohl die Option, dass hiermit "wenn man die 7 Buchstaben vom Beginn des Speils weggespielt hat" gemeint ist (wäre ein sehr kurzes Spiel dann), ebenso sinnfrei wie "wenn gar keine Buchstaben mehr da sind" (was soll man dann aufnehmen?)
Hallo Dieter, zum einen steht "Kaa" nicht im Rechtschreib-Duden, zum anderen wäre es als Eigenname ohnehin ungültig. Das Wort gehört also nicht in die Liste.
Üblicherweise gehen wir ja so vor, dass bei fehlender expliziter Angabe im RD (die zumeist nach Stammprinzip die Gültigkeit des Plurals bedeutet) ein Pluralverbot im UD vorgeht, da der RD in dieser Hinsicht nicht immer sauber ist.
Hierbei würde ich auch bleiben wollen. Es sollte auch ohne Duden-Historien-Studium möglich bleiben, nachzuvollziehen, wo die Gültigkeitsentscheidungen herkomen.
ABER: Wie man der Historie des Duden-online-Eintrags entnehmen kann ( http://www.duden.de/node/787829/revision.../923346/1114661 ), wurde dort am 12.01.17 eine Bedeutung hinzugefügt, die den Plural erlaubt bzw. mit einem Beispeil versehen ist, in dem der Plural exlizit vorkommt.
Wenn ich es weiter richtig verstehe, wurde die Änderung sogar schon 2013 vorgemerkt, aber vor dem UD dann offenbar nicht rechtzeitig umgesetzt.
Insgesamt sollte man den Plural im konkreten Fall also tatsächlich erlauben.